In einer Schlussfolgerung des Rates der Europäischen Union wird „Jugendarbeit“ folgendermaßen definiert:
„Jugendarbeit [umfasst] ein breites Spektrum an Aktivitäten sozialer, kultureller, bildungs- oder allgemeinpolitischer Art (…), die von und mit jungen Menschen und für diese durchgeführt werden. Die Jugendarbeit gehört zum Bereich der außerschulischen Erziehung sowie der zielgruppenorientierten Freizeitbeschäftigungen, die von professionellen oder freiwilligen Jugendbetreuern und Jugendleitern durchgeführt werden. (…)
Jugendarbeit ist auf die persönliche und soziale Entwicklung junger Menschen ausgerichtet und hat eine große Reichweite, so dass junge Menschen entsprechend ihren Bedürfnissen und Interessen angesprochen und in die Pflicht genommen und ihre Lebensumstände berücksichtigt werden. Hierdurch ergänzt sie andere politische Maßnahmen für junge Menschen und kann jungen Menschen Orte bieten, an denen sie Kontakte pflegen, sich versammeln und sich weiterentwickeln können.[1]“
Im Mittelpunkt der Jugendarbeit steht die persönliche und soziale Entwicklung junger Menschen. Ihre Lebenswelten, Ansprüche, Vorstellungen und Kompetenzen sollen unabhängig von ihrem sozialen Status ernst genommen und gefördert werden. Anhand von Jugendarbeit sollte den Jugendlichen verdeutlicht werden, dass sie ein wichtiger Bestandteil der Gesellschaft sind. Ferner kann Jugendarbeit die jungen Menschen dabei unterstützen, ihre Umwelt, als Individuum und als Gruppe, aktiv und selbstbestimmend mitzugestalten. Sie findet hauptsächlich im Kontext der Freizeitbeschäftigung statt, wie in Jugendhäusern oder in anderen Jugendorganisationen, sie kann aber auch in Schulen stattfinden. Sie sollte aber, wenn möglich, auf der freiwilligen Teilnahme der Jugendlichen basieren[2].
Neben den verschiedenen pädagogischen Angeboten sind die Beziehungsarbeit und der Aufbau von Vertrauen sehr wichtig. Das Selbstwertgefühl, das Selbstbewusstsein sowie die Konflikt- und Kritikfähigkeit junger Menschen sollen gestärkt werden. Damit verbunden ist ebenfalls die Förderung der Eigenverantwortlichkeit, des Verantwortungsbewusstseins, aber auch der Kommunikationsfähigkeit und der Selbstbestimmung. Das Fachpersonal ist dabei ein wichtiger Ansprechpartner für die Jugendlichen.
Nationaler Rahmenplan zur non-formalen Bildung im Kindes- und Jugendalter
Der Nationaler Rahmenplan zur non-formalen Bildung im Kindes und Jugendalter wurde 2016 im Jugendgesetz verankert. Er beschreibt die allgemeinen Zielsetzungen sowie die grundlegenden pädagogischen Prinzipien der non-formalen Bildung bei Kindern und Jugendlichen. Er stellt sowohl einen roten Faden für die pädagogische Arbeit als auch für das Angebot von Erfahrungs- und Lernmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche dar. Alle, vom Staat finanzierten, außerschulischen Jugenddienste müssen sich an den Rahmenplan halten und ihn umsetzen.
Die pädagogische Orientierung definiert das Bild vom Jugendlichen, die Rolle der Pädagog*innen, das allgemeine Bildungsverständnis, übergreifende Bildungsprinzipien sowie die Merkmale der non-formalen Bildung.
Der Rahmenplan der non-formalen Bildung als Ganzes ist nicht
eins-zu-eins übertragbar auf die Jugendarbeit in den Schulen, jedoch sind die
grundsätzlichen Orientierungen und die Bildungsprinzipien identisch. Der Jugendliche
steht im Mittelpunkt. Bildung wird als umfassende Entfaltung der
Persönlichkeit, der Begabung sowie der geistigen und körperlichen Fähigkeiten des
Kindes beziehungsweise Jugendlichen verstanden. Durch ihre Erfahrungen
entwickeln sie sich weiter und suchen dabei sowohl nach Gruppenzugehörigkeit, Austausch
und Partizipation, als auch nach Autonomie und Selbstverwirklichung. Durch die Interaktionen
mit anderen Jugendlichen und mit Erwachsenen lernen sie voneinander und bilden
so ihre Identität. Jugendliche sind gleichwertige Mitglieder der Gesellschaft und
haben das Recht auf Meinungsäußerung, Beteiligung und Information.
[1] Schlussfolgerungen des Rates zum Beitrag einer qualitätsvollen Jugendarbeit zur Entwicklung, zum Wohlbefinden und zur sozialen Inklusion junger Menschen (2013/C168/03), Artikel 7 und 8
[2] Vgl. Jugendheim Kettenis (Hrsg.): Modulhandbuch für eine berufsbegleitende Ausbildung zum/zur Jugendarbeiter/ in. S. 8-9
Autor
Service de la Jeunesse – Ministère de l’Education nationale, de l’Enfance et de la Jeunesse
Literatur